Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Stand: 20.04.2013 Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Notwendigkeit und Befugnisse und Aufgaben von Betriebsärzten (BA) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SIFA), sowie deren Zusammenwirken im Betrieb. ASiG_2013.04.20.pdf PDF-Dokument [80.5 KB]
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
Zweiter Abschnitt Betriebsärzte
§ 2 Bestellung von Betriebsärzten
§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte
§ 4 Anforderungen an Betriebsärzte
Dritter Abschnitt Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11 Arbeitsschutzausschuß
§ 12 Behördliche Anordnungen
§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 16 Öffentliche Verwaltung
§ 17 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Überbetriebliche Dienste
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 leer
§ 22 Berlin-Klausel
§ 23 Inkrafttreten
Fünfter Abschnitt Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1029) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -