Die wichtigsten Informationen zu Ihren Pflichten: Arbeitssicherheit

In diesem Artikel

In Deutschland entstehen jedes Jahr etwa 800.000 Unfälle bei der Arbeit. Bei rund 45,6 Millionen Beschäftigten verletzt sich also statistisch jeder zweite Arbeitnehmer in seiner Berufslaufbahn. Nicht selten ziehen solche Verletzungen eine Berufsunfähigkeit nach sich.

Um dem entgegenzuwirken, sind die Unfallversicherer und Berufsgenossenschaften stetig bestrebt, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Im vergangenen Jahr zählten die Unfallversicherungsträger insgesamt 400.000 Betriebsbesichtigungen.

Dabei kamen mehr als 1,1 Millionen Beanstandungen zum Vorschein. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Wie schützt man also sein Unternehmen und vor allem seine Mitarbeiter effektiv vor Gefahren?

Die Aufgabe der Arbeitssicherheit

Der Begriff Arbeitssicherheit bezeichnet ein Konzept, das sich auf den Schutz von Beschäftigten im Berufsleben bezieht. Es ist darauf ausgerichtet, arbeitsbedingte Risiken und Gefahren sowie Verletzungen, Krankheiten und Todesfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten.

Dazu gehören Maßnahmen wie die Erstellung von Sicherheitsregeln, die Einhaltung bestimmter Standards im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, die Bereitstellung von Schutzausrüstungen und die Umsetzung verschiedener Präventionsmaßnahmen.

Außerdem beinhaltet der Arbeitsschutz regelmäßige Kontrollen der Arbeitsumgebung und Bedingungen sowie medizinische Vorsorgeuntersuchungen, um eine hohe Qualität an Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Der Arbeitsschutz-Verantwortliche

Viele Unternehmer sind sich gar nicht bewusst, welchen Pflichten sie im Arbeitsschutz nachkommen müssen. Generell gilt: Die Sicherheit der Mitarbeiter liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Natürlich muss sich nicht jedes Unternehmen selbst ausdenken, wie es seine Mitarbeiter am sichersten schützt. Dafür gibt es eine Reihe von Vorschriften und Gesetze, die auf die verschiedensten Branchen angepasst sind.

So gelten für forstwirtschaftliche Betriebe andere Anforderungen als für Tätigkeiten, die in einem Büro ausgeübt werden.

Ab wann sind Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Ab dem ersten angestellten Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber zu Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehört die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen zu lassen.

Führen Ihre Mitarbeiter gefährdende Tätigkeiten aus, muss ein Betriebsmediziner hinzugezogen werden. Er führt in regelmäßigen Abständen Vorsorge-Untersuchungen durch und beugt so arbeitsbedingten Erkrankungen vor.

Damit Ihre Mitarbeiter im Brandfall auch sicher evakuiert werden können, muss die Expertise eines Brandschutzbeauftragten hinzugezogen werden. Dieser analysiert Ihre Räumlichkeiten auf Gefahren, erstellt ein Brandschutzkonzept und hält Evakuierungsübungen ab.

Vorschriften zu Arbeitssicherheits-Maßnahmen

Die Arbeitsschutz-Vorschriften werden in mehreren Gesetzbüchern geregelt. Zusätzlich zu den Gesetzestexten haben Unfallversicherer und Berufsgenossenschaften Handlungsanweisungen verfasst, um die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern.

Diese Vorschriften sind besonders wichtig:

Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt alle Aspekte zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Dazu gehören der Gesundheitsschutz, die Gestaltung der Arbeit und der Räume sowie die Einhaltung gesetzlich festgelegter Arbeitszeiten. Das Gesetz schreibt auch vor, Unfälle und berufsbedingte Gesundheitsrisiken zu verhindern.

Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich an die Akteure der Arbeitssicherheit. Es regelt etwa Einsatzzeiten und Aufgaben der Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Die DGUV hat in den letzten 20 Jahren mehr als 70 Vorschriften verfasst, nach denen Arbeitsplätze zu sichern sind. Sie bauen auf dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz auf und dienen als verbindlicher Leitfaden, wie die Gesetze umzusetzen sind.

Was ist die DGUV?

Die DGUV ist die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Als Pflichtversicherung besteht ihre Aufgabe darin, bei Arbeitsunfällen für finanzielle Entschädigung zu sorgen. Daher besteht für die DGUV ein großes Interesse daran, Unfälle so gut wie möglich zu verhindern.

Sanktionen bei der Betriebsprüfung vermeiden

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Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit und die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Aber woher soll er wissen, wie ein sichererer Betrieb aussieht und welche Maßnahmen getroffen werden müssen? Je nach Branche und je nach Betrieb unterscheiden sich die Maßnahmen erheblich.

Zur Unterstützung schreibt der Gesetzgeber die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Sie unterstützt Unternehmer dabei, den Arbeitsplatz zu sichern und den Forderungen von Berufsgenossenschaften, DGUV und den vielen Gesetzen nachzukommen.

Infografik “Pflichten des Unternehmers”. Hier als PDF-Download.

Sanktionen bei Pflichtverletzung

Ohne einen aktuellen Nachweis über die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die gesetzliche Unfallversicherung berechtigt, Zahlungen zu verweigern – auch bei Personenschäden. Dann stehen Sie als Arbeitgeber in der Haftungs- und Zahlungspflicht. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang zu Freiheitsstrafen wegen fahrlässigen Handelns.

In dieses Szenario möchte sich wirklich keiner freiwillig bringen. Damit es nicht so weit kommen muss, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen Ihre Pflichten und Rechte im Arbeitsschutz aufzeigen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird auch Sicherheitsfachkraft oder kurz Sifa genannt. Sie ist in einer mehrjährigen Weiterbildung dazu ausgebildet worden, Gefahren an Arbeitsplätzen frühzeitig zu erkennen und sichere Lösungen zu schaffen. Außerdem ist sie bestens mit geltendem Recht und Vorgaben vertraut.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ein technisches Studium oder langjährige Erfahrung in einem ebenfalls technischen Ausbildungsberuf.

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Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsbegehung

Am Anfang jeder Betreuung steht eine Betriebsbegehung an. Dabei nimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit ihren Betrieb genau unter die Lupe. Die Begehung beabsichtigt, Betriebsabläufe zu analysieren und Gefahrenquellen aufzudecken. Dabei handelt es sich nicht um eine Überprüfung, stattdessen vielmehr um eine Gefahrenanalyse. Hier wird also nicht getadelt, sondern geholfen und assistiert.

Gefährdungsbeurteilung

Im Anschluss an die Begehung erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung werden alle potenziellen Gefährdungen niedergeschrieben und bewertet. Kann es bei dieser Tätigkeit zu Verletzungen oder Spätfolgen kommen? Sind genug Schutzvorkehrungen getroffen worden? Muss an einer anderen Stelle nachgebessert werden? Auf Grundlage dieser Bewertung wird dann die Mängelliste verfasst.

Mängelbeseitigung

Die Fachkraft schreibt nicht nur die Mängelliste, sondern gibt auch Hilfestellung bei der Umsetzung. Mit konkreten Anweisungen an die zuständige Führungskraft sorgt sie dafür, dass Sicherheitslücken schnell und unkompliziert geschlossen werden. Allerdings können nicht alle Mängel auch direkt behoben werden. Häufig sind der Aufwand und die finanzielle Last sehr hoch. Daher priorisiert die Fachkraft Risiken und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam ein Konzept zur Mängelbeseitigung aus.

ASA-Sitzung

Ab dem 20. Mitarbeiter muss ein Arbeitsschutzausschuss gegründet werden. Der Ausschuss tagt vierteljährlich. Gemeinsam mit dem Unternehmer treffen sich Betriebsmediziner, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter und jeweils ein Mitglied des Personal- und Betriebsrates. Auf der Agenda stehen alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Themen. Die Sitzung dient dazu, alle Sicherheitslücken zu schließen und dabei die Interessen aller zu berücksichtigen.

Prozessoptimierung

Wenn Arbeitsabläufe sicher gestaltet werden, kommt es zu weniger unfall- oder krankheitsbedingten Ausfällen. Zum Beispiel können schon einfache Haltungsfehler bei stark beanspruchenden Tätigkeiten schnell zu Verletzungen führen und die Produktivität erheblich beeinträchtigen. Um rundum gesundes Arbeiten zu ermöglichen, hält Ihre Fachkraft Schulungen und Unterweisungen, etwa zum ergonomischen Arbeiten, ab. Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Abläufe effizienter und ressourcenschonender gestalten.

Der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Hier als PDF-Download.

Weitere Fachkräfte im Arbeitsschutz

Neben der Sicherheitsfachkraft gibt es eine Reihe an sicherheitsrelevanten Funktionären. Sie alle haben Ihr eigenes Aufgabengebiet und sind, je nach Tätigkeit, verpflichtend zu bestellen.

Gefahrstoffmanager

Wenn Ihr Unternehmen mit gefährdenden Substanzen arbeitet, dann wird eine Betreuung durch einen Gefahrstoffmanager nötig. Er kümmert sich um die sichere Handhabung, Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrgütern. Ihre Mitarbeiter werden in regelmäßigen Schulungen über Gefahren bei der Arbeit aufgeklärt und der sichere Umgang mit Chemikalien wird geprobt. Außerdem überwacht er, ob eventuell derzeit genutzte Stoffe gegen ungefährlichere oder günstigere ausgetauscht werden können.

Arbeitsmediziner

Arbeitsmediziner sind die Experten, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Ob bei Fragen zur Ergonomie, Stress und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsfragen – sie helfen Ihren Angestellten dabei, gesund und fit für die Arbeit zu bleiben! Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten geben Arbeitsmediziner eine Einschätzung zur Tauglichkeit und verhindern so schwerwiegende Berufs- und Folgeerkrankungen.

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter kümmert sich, wie der Name vermuten lässt, um alle Evakuierungs- und Brandschutz relevanten Themen. Er erstellt Rettungspläne, Konzepte und Ordnungen, ist für die Instandhaltung von Brandmelde- und Löschanlagen verantwortlich. Ebenso bildet er Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern aus.

Diese Maßnahmen müssen Sie

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Wo finde ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sifa selbst beschäftigen oder extern beauftragen

Jeder, der sich mit dem Thema Arbeitsschutz auseinandersetzt, stellt sich einmal die Frage, ob er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eher einstellt oder eine externe Betreuung bucht. Grundsätzlich lohnt sich die Festanstellung erst bei einem sehr hohen Einsatzaufwand. Erst wenn dieser wöchentlich etwa 25 Stunden überschreitet, kann es günstiger sein, eine Fachkraft einzustellen. Ab 200 Mitarbeitern muss jeder Standort über eine eigene Sifa verfügen.

Doch auch eine eigene Sifa im Unternehmen hat nicht nur Vorteile: Die Aus- und Weiterbildung liegt in diesem Fall in Ihrer Verantwortung. Externe Dienstleister stellen jederzeit sicher, dass ihre Fachkräfte immer mit der neusten Rechtslage vertraut sind. Nur so sind sie in der Lage, die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens zu garantieren.

Zudem legen Dienstleister größten Wert darauf, eine Fachkraft mit Vorkenntnissen aus Ihrer Branche zu wählen.

Kosten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Kosten für eine Sifa hängen von der gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeit ab. Welche Einsatzzeit für Ihr Unternehmen vorgeschrieben ist, finden Sie ganz einfach mit unserem Einsatzzeitenrechner heraus. Nachdem Sie Ihre Informationen zu Mitarbeiterzahl und Berufsgenossenschaft eingetragen haben, ermittelt der Rechner Ihre Grundeinsatzzeit und gibt darüber hinaus eine Einschätzung zur empfohlenen betriebsspezifischen Einsatzzeit.

Bei externen Fachkräften für Arbeitssicherheit variieren die Stundensätze je nach Aufgabengebiet zwischen 60 und 150 €. Hinzu kommen Aufwands – und Anfahrtskosten. Bei mehrtägigen Aufträgen stellt Ihnen der Dienstleister eventuell anteilig die Unterbringungskosten für seine Fachkraft in Rechnung.

Worauf sollte ich beim Sifa-Betreuungsvertrag achten?

In jedem Fall sollte sich die gebuchte Einsatzzeit mit der errechneten Grundeinsatzzeit decken. Die Grundeinsatzzeit ist vom Gesetzgeber mindestens gefordert und darf nicht unterschritten werden. Andernfalls ist die Betreuung rechtlich unwirksam.

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Die wichtigsten Fragen zur Arbeitssicherheit

Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, ab dem ersten Mitarbeiter sind Unternehmen dazu verpflichtet, von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut zu werden.

Externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich meistens erst bei einem sehr hohen Einsatzaufwand, etwa wöchentlich 25 Stunden. Kleinere Unternehmen sparen mit einer externen Sifa meistens Geld.

Wie viel kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen von der vorgeschriebenen Einsatzzeit ab. Diese lässt sich über einen Einsatzzeitenrechner berechnen.

Herr Hermann ist Geschäftsführer der Lionda GmbH und seit mehr als 30 Jahren im Arbeitsschutz aktiv. Er ist Dipl.-Ing. (FH) des allgemeinen Maschinenbaus und als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Prüfingenieur tätig.

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