Die folgende Zusammenstellung bietet Ihnen Informationen zu unseren Prüfdienstleistungen, den Rechtsgrundlagen, Prüffristen und Prüfungsdetails.
Eine geeignete Vorlage zur Arbeitsmittelprüfübersicht finden Sie in unserem Kundenlogin Download Bereich.
Aktuell können wir Ihnen die Prüfung der folgenden Betriebsmittel anbieten:
Bezeichnung |
Rechtsgrundlage |
Prüffrist |
Prüfungsdetails |
Auto-Parksysteme
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VdTÜV Merkblatt 1505 bzw. 1509 bei Altanlagen |
Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen bzw. Reparaturen, i.d.R. alle 12 – 36 Monate. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Ordnungsgemäßer Aufbau, Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, Standsicherheit, Kennzeichnung, bauliche Veränderungen, Unfallschutz, Korrosion, Dichtheit Dokumentation: Schriftlich, z.B. Prüfbericht Weiterführende Information: |
Anschlagmittel (Ketten, Gurte, usw.) |
Mind. alle 3 Jahre. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person Prüfverfahren, Prüfablauf: Rundstahlketten als Anschlagmittel auf Rissfreiheit Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung auf Drahtbrüche und Korrosion Dokumentation: Schriftlich, z.B. Anschlagmittelbuch Weiterführende Information: |
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Brandschutztüren |
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Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person Prüfverfahren, Prüfablauf: Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, bauliche Veränderungen, Unfallschutz Dokumentation: Schriftlich, z.B. Tabelle Weiterführende Information: |
Elektrische stationäre Anlagen und Betriebsmittel |
Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, alle 12 – 72 Monate, rechtsabhängig. |
Prüfer: Elektrofachkraft Prüfverfahren, Prüfablauf: Betriebsicherheit, Brandsicherheit, Unfallschutz Dokumentation: Schriftlich, z.B. Prüfbericht Weiterführende Information: |
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Elektrische ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel |
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
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Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen bzw. Reparaturen, alle 6 – 24 Monate. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person Prüfverfahren, Prüfablauf: Betriebsicherheit, Brandsicherheit, Unfallschutz Dokumentation: Schriftlich, z.B. Prüfbericht Weiterführende Information: |
Feuerlöscher |
Mind. Alle 2 Jahre Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person, Sachkundiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, Unfallschutz Dokumentation: Nachweis, z.B. Prüfplakette Weiterführende Information: |
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Hebebühnen |
Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen bzw. Reparaturen, mind. jährlich. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln |
Prüfer: Befähigte Person Prüfverfahren, Prüfablauf: Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, Unfallschutz, ordnungsgemäße Auflage von Abstützungen auf geeigneten Untergrund Dokumentation: Prüfbuch (DGUV Grundsatz 308-003) Weiterführende Information: |
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Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore |
Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person Sachkundiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, bauliche Veränderungen, Unfallschutz Dokumentation: Nachweis, z.B. Prüfbuch und Prüfplakette Weiterführende Information: |
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Leitern und Tritte |
Anhang 2, Nummer 5.3.1 |
Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person, Sachkundiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, bauliche Veränderungen, Unfallschutz Dokumentation: Nachweis, z.B. Prüfbuch und Prüfplakette Weiterführende Information: |
Pflegebetten |
Frist laut Hersteller. Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen bzw. Reparaturen, alle 6 – 24 Monate. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person Prüfverfahren, Prüfablauf: Betriebsicherheit, Brandsicherheit, Unfallschutz Dokumentation: Schriftlich, z.B. Prüfbericht Weiterführende Information: |
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Regale |
Frist laut Hersteller. Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen bzw. Reparaturen, i.d.R. alle 12 Monate. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person, Sachkundiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Ordnungsgemäßer Aufbau, Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit, Standsicherheit, Kennzeichnung, bauliche Veränderungen, Unfallschutz, Korrosion Dokumentation: Nachweis, z.B. Prüfbuch und Prüfplakette Weiterführende Information: BGHW_SP 15_Sicherheit von Regalen |
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Schutzeinrichtungen, allgemein |
I.d.R. mind. jährlich. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Funktion, beim Festlegen der Prüfanforderungen sind die in Herstellerstellerunterlagen / Betriebsanleitungen gegebenen Informationen einzubeziehen. Dokumentation: Schriftlich, z.B. Aufstellung, Prüfbericht Weiterführende Information: |
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Sicherheitseinrichtungen, allgemein |
Siehe auch “Elektrische stationäre Anlagen und Betriebsmittel“ |
I.d.R. mind. jährlich. Prüffrist nach § 3 BetrSichV durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln. |
Prüfer: Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger Prüfverfahren, Prüfablauf: Funktion, beim Festlegen der Prüfanforderungen sind die in Herstellerstellerunterlagen / Betriebsanleitungen gegebenen Informationen einzubeziehen. Dokumentation: Schriftlich, z.B. Aufstellung, Prüfbericht Weiterführende Information: |
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