Alle Informationen zur zur Prüfung Ihrer Elektrogeräte: Betriebsmittel­prüfung

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Alle Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Schließlich kann nur mit funktionierenden Werkzeug anständig gearbeitet werden. Der Begriff “Werkzeug” ist hier allerdings etwas zu präzise gewählt. Bei einer Betriebsmittelprüfung wird in regelmäßigen Abständen alles genau unter die Lupe genommen, was einen Stecker hat. Dazu zählen neben Bildschirmen, Bohrmaschinen und Telefonen eben auch Kaffeemaschinen oder Mehrfachsteckdosen.

Was ist eine Betriebsmittelprüfung?

Bei der Betriebsmittelprüfung werden alle elektronischen Geräte in Ihrem Unternehmen begutachtet und mit einem Prüfsiegel versehen. Die Prüfung wird von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt. Deshalb wird sie auch teilweise Elektroprüfung genannt. Dabei handelt es sich um eine beauftragte Dienstleistung und keineswegs um eine behördliche Kontrolle.

Besteht eine Pflicht zur Betriebsmittelprüfung?

Ja, jedes Unternehmen muss Betriebsmittelprüfungen durchführen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichten jeden Arbeitgeber zur Prüfung seiner Betriebsmittel.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) gibt dabei vor, was, wie und in welchen Zeitintervallen überprüft werden muss. Es besteht also definitiv für jedes Unternehmen eine Pflicht zur Prüfung.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschrift durch regelmäßige Prüfung nachzuweisen.

Alle elektrischen Betriebsmittel Ihres Unternehmens oder Betriebes, die eine Wechselspannung bis 1000 V oder eine Gleichspannung bis 1500 V aufweisen, sind gesetzlich prüfpflichtig. Dies gilt sowohl für Geräte als auch für Anlagen.

Die DGUV Vorschrift 3 enthält dabei die notwendigen Anweisungen, wie und was zu prüfen ist. Sie kann als Betriebsanleitung zu den beiden vorangegangenen Vorschriften (DGUV-V1 und V2) gesehen werden.

Die Betriebsmittelprüfung

Was wird bei einer Betriebsmittelprüfung geprüft?

Mit dem Begriff „Betriebsmittelprüfung“ ist die Prüfung nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 gemeint. Bei einer Betriebsmittelprüfung werden also alle Geräte geprüft, die elektrisch betrieben werden. Dabei wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln unterschieden.

ortsveränderlich ortsfest
1/2 Jahr nur bei Witterung, Kälte, Hitze oder in medizinischen Bereichen nein
1 Jahr nur bei Einsatz auf Baustellen und in Werkstätten nur bei Witterung, Kälte, Hitze oder in medizinischen Bereichen
2 Jahre ja nein
4 Jahre nein ja

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind tragbar oder leicht beweglich, wie Monitore und Mehrfachsteckdosen. Auf Baustellen, in Produktions- und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen müssen diese mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Stehen die Geräte in Büros und Empfangsräumen, muss alle zwei Jahre eine Prüfung durchgeführt werden. Sollten ortsveränderliche Geräte starker Beanspruchung unterliegen, muss halbjährlich geprüft werden.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, wie Kühlschränke und Tischkreissägen, sind ohne Hilfsmittel nicht oder nur unter großem Aufwand beweglich. Die Prüfung dieser ortsfester Betriebsmittel erfolgt alle vier Jahre. In einigen Fällen beträgt die Prüffrist nur ein Jahr, wenn die Betriebsmittel außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind. Damit sind Arbeitsgeräte gemeint, die in Witterung, Kälte, Hitze oder medizinischen Bereichen eingesetzt werden.

Elektrische Festinstallationen und Anlagen

Als Anlage oder Festinstallation wird ein Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel bezeichnet. Damit sind etwa Deckenlampen, Wandsteckdosen oder Klima- und Lüftungsanlagen gemeint. Auch hier gelten die Fristen der ortsfesten Betriebsmittel.

In einzelnen Fällen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Fristen für bestimmte Betriebsmittel verändern, wenn von Ihnen ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Mitarbeiter ausgeht.

Betriebsmittelprüfung bei Ihnen vor Ort

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Was gilt für das Home-Office und Mitarbeitende im Außendienst?

Der Arbeitgeber ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich – egal, wo sie arbeiten. Das heißt konkret: Er muss ihnen sichere und regelmäßig geprüfte Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Es gibt jedoch unterschiedliche Arbeitsmodelle: Telearbeit und Mobiles Arbeiten

  • Ein Telearbeitsplatz ist als fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich definiert.
    • Der Arbeitgeber ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für die komplette Einrichtung und Ausstattung des Telearbeitsplatzes verantwortlich.
    • Zudem muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich sicher arbeiten kann.
  • Beim mobilen Arbeiten entscheidet der Arbeitnehmer selbst, wo die Arbeit erledigt wird. Das kann zu Hause in der eigenen Wohnung sein, aber auch unterwegs im Café.
    • Anders als bei der Telearbeit unterliegt die mobile Arbeit nur dem allgemeinen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht jedoch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
    • Da das Unternehmen keinen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Home-Office bereitstellt, ist auch keine Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Also müssen, je nach Arbeitsmodell, auch am Home-Office Arbeitsplatz elektrische Bürogeräte entsprechend geprüft werden. Die Prüfintervalle werden vorher in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. In jedem Fall müssen Arbeitgeber ihrer Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG nachkommen und Mitarbeiter zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit schulen.

Wer darf eine Elektroprüfung durchführen?

Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) darf von Fachkräften nach TRBS 1203, der technische Regelung für Betriebssicherheit, durchgeführt werden. Für die Prüfung befähigt ist eine Elektrofachkraft, kurz auch EFK genannt.

Als befähigte Elektrofachkraft gilt, wer eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein technisches Studium vorweisen kann. Zudem muss die Person über ausreichend Berufserfahrung mit den benötigten Werkzeugen, Geräten und Gefährdungen gesammelt haben. Eine klassische Ausbildung gibt es dazu nicht.

Wie läuft eine DGUV-V3-Prüfung ab?

Im ersten Schritt werden die Betriebsmittel auf äußerliche Schäden hin untersucht. Geht von einer Beschädigung ein Sicherheitsrisiko für den Anwender oder umstehende Personen aus, muss der Mangel beseitigt werden. Bis zur wiederholten Prüfung erhält das betroffene Gerät keine Prüfplakette.

Im zweiten Schritt werden, je nach Schutzklasse, verschiedene Messungen durchgeführt. Um den unbedenklichen Umgang mit dem Betriebsmittel zu gewährleisten, werden Berührungsstrom, Schutzleiter- und Isolationswiderstands-Messungen durchgeführt. So wird sichergestellt, dass die benutzende Person nicht in Kontakt mit Strom führenden Teilen kommen kann.

Im dritten Schritt wird die allgemeine Funktionsweise des Geräts überprüft und gesichert, dass die volle Systemfunktionalität zur Verfügung steht.

Ist die Prüfung abgeschlossen, erhält jedes Gerät eine Plakette, auf der der nächste Prüftermin vermerkt ist.

Betriebsmittelprüfung anfragen

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Wie lange dauert eine Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3?

Die Dauer einer Betriebsmittelprüfung richtet sich nach der Betriebsgröße und Anzahl der Mitarbeiter. Als Richtwert gilt: 10 Mitarbeiter = ca. 8 Stunden Prüfung. Auf den Arbeitsablauf hat das allerdings kaum Auswirkungen, Ihre Mitarbeitenden können ohne lange Unterbrechungen weiterarbeiten.

Was passiert, wenn keine Prüfung vorliegt?

Sind die elektrischen Betriebsmittel nicht fristgerecht geprüft, dann besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. Im Falle eines Unfalls ist der Unternehmer für den Schaden, auch an Personen, in vollem Umfang haftungsverpflichtet.

Was kostet eine Betriebsmittelprüfung?

Ortsveränderliche Betriebsmittel werden meist gestaffelt nach Stückzahl abgerechnet. Hier sind pro Gerät zwischen 2,50 € – 15 € üblich. Eventuell kommen bei einer Erstprüfung noch Erfassungskosten hinzu.

Ortsfeste Betriebsmittel wie Anlagen oder Maschinen werden in der Regel pro geschlossenem Stromkreis abgerechnet. Hier variieren die Preise stark nach Komplexität und Größe der Baugruppe.

Externe Betriebsmittelprüfung

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Herr Hermann ist Geschäftsführer der Lionda GmbH und seit mehr als 30 Jahren im Arbeitsschutz aktiv. Er ist Dipl.-Ing. (FH) des allgemeinen Maschinenbaus und als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Prüfingenieur tätig.

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