Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände: Stand: 11.2012Diese Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden und die personelle Organisation.
ASR-A2-2_2012.11.pdf PDF-Dokument [144.5 KB]