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Der Lionda Einsatzzeitenrechner: Gesetzliche Einsatzzeiten berechnen

Berechnen Sie in nur drei Schritten die gesetzlich verpflichtenden Einsatzzeiten für:

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Wählen Sie Ihre BG, Ihren WZ-Code und Ihre Mitarbeiterzahl.

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In diesem Artikel

Betreuungsumfang von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsmediziner berechnen

Die Berechnung ist mithilfe des Einsatzzeitenrechners unkompliziert, Sie erhalten Ihr Ergebnis in vier einfachen Schritten:

  1. Welcher Berufsgenossenschaft gehört Ihr Unternehmen an?
    Geben Sie zur Auswahl den Namen Ihrer BG in die Suchzeile ein oder wählen Sie direkt aus der Liste aus.
  2. Wie viele Mitarbeiter sind bei Ihnen angestellt? Wie viele davon arbeiten in Voll- oder Teilzeit?
    Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen, dann ist eine grobe Schätzung ausreichend.
  3. Welchem Wirtschaftszweig gehört Ihr Unternehmen an?
    Wenn Ihnen Ihr WZ-Code bekannt ist, dann geben Sie diesen in die Suchzeile ein. Ansonsten können Sie Ihre Branche auch über die Freitextsuche finden. Wählen Sie dazu einfach die Tätigkeit aus, die am besten auf Ihr Unternehmen zutrifft.
  4. Einsatzzeiten berechnen lassen
    Sie können das Ergebnis direkt einsehen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, direkt ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot von der Lionda anzufordern.
Hell erleuchteter Schreibtisch mit einem weißen Bauhelm, vier Skizzenrollen, einem Notizblock mit Stiften und einem weißen Taschenrechner.
Mit unserem Einsatzzeitenrechner erhalten Sie schnell einen Überblick darüber, wie hoch der Betreuungsaufwand für Ihr Unternehmen ist.

So wird die Einsatzzeit berechnet

Die Einsatzzeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsmediziner lässt sich mit wenigen Informationen berechnen. Die Formel setzt sich aus der Mitarbeiterzahl und Ihrer Betreuungsgruppe zusammen. Vollzeitmitarbeitern werden mit dem Faktor 1, Teilzeitbeschäftigte je nach wöchentlicher Arbeitszeit mit einem Faktor von 0,5 oder 0,75 berücksichtigt.

Jeder Gruppe ist, je nach Gefährdungsfaktor, eine feste Einsatzzeit zugeteilt. Der Gefährdungsfaktor geht aus dem WZ-Code hervor. Jedem Wirtschaftszweig ist ein eigener Gefährdungsfaktor, und damit auch eine eigene Betreuungsgruppe zugeordnet. Unternehmen mit hohem Arbeitsrisiko gehören der Gruppe I an. Ungefährlichere Tätigkeiten im Büro werden in Gruppe III eingeteilt.

Betreuungsgruppe I II III
Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigter Person) 2,5 h 1,5 h 0,5 h

Um die Betreuungszeit zu erhalten, wird die Gesamtbeschäftigtenzahl in Summe mit der Betreuungsgruppe multipliziert:

Beschäftigtenzahl x Einsatzzeit nach Gruppe = Betreuungszeit

Diese Betreuungszeit wird zwischen Betriebsarzt und Sifa aufgeteilt. Üblicherweise wird der Sifa möglichst viel Zeit, dem Betriebsarzt hingegen weniger Zeit zugeteilt. Dabei dürfen der Mindestzeitanteil von wenigstens 20 % sowie eine Betreuungszeit von mindestens 0,2 Stunden pro Mitarbeiter nicht unterschritten werden.

So finden Sie Ihre Betreuungsgruppe

Um die Sicherheitsgefährdung in Unternehmen besser einstufen zu können, wurden von den Berufsgenossenschaften Betreuungsgruppen festgesetzt. Alle von den Berufsgenossenschaften versicherten Branchen können so einer Betreuungsgruppe zugeordnet werden.

Ihre Betreuungsgruppe können Sie der folgenden Liste von Wirtschaftszweigen entnehmen. Nutzen Sie dafür einfach das Suchfeld über der Tabelle: Geben Sie hier Ihre Tätigkeit ein und wählen Sie anschließend aus den Vorschlägen die Bezeichnung aus, die am besten zu Ihrer Tätigkeit passt. Bei Unternehmen mit mehreren Wirtschaftszweigen bestimmt in der Regel der größte Geschäftsanteil über Ihre Betreuungsgruppe.

Welcher Betreuungsgruppe ihr Unternehmen angehört, erfahren Sie in der rechten Spalte der Tabelle – oder nutzen Sie unseren Einsatzzeitenrechner ganz oben auf der Seite, um sofort Ihre vorgeschriebene Einsatzzeit zu erfahren.

wdt_ID WZ-Code Bezeichnung Betreuungsgruppe
2 01.5 Gemischte Landwirtschaft Gruppe II 1,5 h
3 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag Betriebsabhängig
4 02.1 Forstwirtschaft Gruppe I 2,5 h
5 02.2 Holzeinschlag Gruppe I 2,5 h
7 05 Kohlenbergbau Betriebsabhängig
8 05.1 Steinkohlenbergbau Gruppe I 2,5 h
9 05.2 Braunkohlenbergbau Gruppe I 2,5 h
10 06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas Betriebsabhängig
11 06.1 Gewinnung von Erdöl Gruppe I 2,5 h
12 06.2 Gewinnung von Erdgas Gruppe I 2,5 h

So finden Sie Ihren WZ-Code

Der Wirtschaftszweig-Code dient der Gliederung aller europäischen Unternehmen in Branchen.

Ihren WZ-Code fnden Sie in der obenstehenden Liste auf der linken Seite.

Geben Sie Ihre Tätigkeit in das Suchfeld über der Tabelle ein und wählen Sie die am besten zu Ihnen passende Bezeichnung aus. Bei Unternehmen mit mehreren Wirtschaftszweigen bestimmt in der Regel der größte Geschäftsanteil über Ihren WZ-Code.

Sie finden Ihren WZ-Code auch über unseren Einsatzzeitenrechner ganz oben auf dieser Seite.

Was, wenn ich mein Unternehmen nicht finden kann?

Sie können Ihr Unternehmen keinem der aufgelisteten Wirtschaftszweige zuordnen? Sie sind sich bei der Auswahl nicht sicher oder die Betreuungsgruppe ist betriebsabhängig? Dann rufen Sie uns gerne an oder stellen Ihre Anfrage über das Antragsformular.

Individuelle Hilfe anfragen

Wenn unser Einsatzzeitenrechner oder die WZ-Code-Suche Ihren individuellen Fall nicht erfasst, melden Sie sich gerne bei uns! Wir helfen Ihnen persönlich weiter und klären offene Fragen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

Wer legt die Einsatzzeiten fest?

Die Einsatzzeiten für Betriebsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit legt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, fest. In der DGUV Vorschrift 2 wird genau geregelt, welches Gewerbe welcher Betreuungsgruppe zugeordnet wird.

Neben der Mitarbeiterzahl entscheidet die Betreuungsgruppe über den Betreuungsumfang. Ebenfalls wird darin vorgeschrieben, wie die Betreuungszeit zwischen Fachkraft und Mediziner aufgeteilt werden muss. Die Betreuungszeit berechnen Sie zügig und unkompliziert mit unserem Einsatzzeitenrechner.

Die Vorschriften der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zusammenschluss von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Alle gesetzlichen Unfallversicherungen gehören in Deutschland zu den Sozial-Versicherungen. Mit ihren Regeln und Vorschriften definiert sie Richtlinien für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die Liste der Vorschriften ist lang, über 79 zählt die DGUV auf. Welche von Ihnen berücksichtigt werden müssen, darüber gibt Ihre Berufsgenossenschaft einen Überblick. Denn: nicht alle Vorschriften treffen auch auf Ihr Unternehmen zu, sie sind branchenspezifisch. Die Vorschriften 1, 2 und 3 hingegen müssen alle einhalten, sie legen den Grundstein für die allgemeine Arbeitssicherheit.

Einsatzzeiten in der DGUV Vorschrift 2

In der DGUV Vorschrift 2 sind die Einsatzzeiten für Betriebsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit geregelt. Da jedes Unternehmen einem Wirtschaftszweig zuzuordnen ist, kann eine Aussage über die Gesundheitsgefährdung seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz getroffen werden. Dafür gibt es Betreuungsgruppen, die, je nach Risiko, die Einsatzzeit für Sicherheitsfachkraft und Betriebsmediziner bestimmen.

Die verschiedenen Betreuungsgruppen

Um die Sicherheitsgefährdung in Unternehmen besser einstufen zu können, wurden von der BG Betreuungsgruppen festgesetzt. Alle von den Berufsgenossenschaften versicherten Branchen können so einer Betreuungsgruppe zugeordnet werden.

Betreuungsgruppe Risiko Faktor Beispiele
I hohes Risiko 2,5 Stahlverhüttung
II mittleres Risiko 1,5 KFZ-Reparatur
III geringes Risiko 0,5 Apotheker

Neben der Betreuungsgruppe ist die Mitarbeiterzahl für den Betreuungsumfang entscheidend. Jede Gruppe hat einen Faktor, mit dem die Mitarbeiterzahl verrechnet wird, um die jährliche Grundbetreuung zu decken.

Für die Gruppe I mit dem höchsten Risiko beträgt der Faktor 2,5 h pro Mitarbeiter. Fällt also ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern in diese Gruppe I, beträgt die Betreuungszeit 50 h/Jahr.

Häufig gestellte Fragen zu Einsatzzeiten

Wie berechne ich die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Um die vorgeschriebene Einsatzzeit zu berechnen, multiplizieren Sie Ihre Beschäftigtenzahl mit der Einsatzzeit Ihrer Betreuungsgruppe laut DGUV V2. Sie können die Einsatzzeit auch mit unserem Einsatzzeitenrechner bestimmen.

Wie wird der Betreuungsumfang zwischen Sicherheitsfachkraft und Betriebsmediziner aufgeteilt?

Der Betreuungsumfang kann zwischen der Sifa und dem Betriebsmediziner individuell aufgeteilt werden. Dabei muss jede Kraft mindestens 20 % der Grundbetreuungszeit bekommen, aber niemals weniger als 0,2 Stunden.

Haben Sie noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne individuell bei allen Fragen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns direkt an – wir freuen uns auf Sie!

Herr Hermann ist Geschäftsführer der Lionda GmbH und seit mehr als 30 Jahren im Arbeitsschutz aktiv. Er ist Dipl.-Ing. (FH) des allgemeinen Maschinenbaus und als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Prüfingenieur tätig.

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