So erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten: Arbeitsmedizin

In diesem Artikel

Die Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist nicht nur wünschenswert, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Damit sie kein Wunsch bleibt, gibt es die Arbeitsmedizin.

Diese beschäftigt sich mit der langfristigen Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz aufzudecken und so die Unternehmenssicherheit zu stärken.

Bedeutung und Aufgabe der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit zwei Teilbereichen:

  1. Das direkte Arbeitsumfeld und seine Gefährdungen
  2. Die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten

Damit allen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld gewährt werden kann, wird der Arbeitsplatz auf medizinische Gefährdungen hin untersucht. Diese sogenannte Gefährdungsbeurteilung wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen. Bei Bedarf kann die Arbeitsplatzanalyse auch von einem Arbeitsmediziner vorgenommen werden. So können Berufskrankheiten und Spätfolgen frühzeitig entgegengewirkt werden.

Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen untersucht. So kann sichergestellt werden, dass durch die tägliche Belastung keine Folgeschäden entstehen.

Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen den folgenden drei Untersuchungstypen:

  • G-Untersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Einstellungsuntersuchungen

G-Untersuchung und arbeitsmedizinische Vorsorge

Seit 2008 tragen die G-Untersuchungen den Namen “arbeitsmedizinische Vorsorge”. Die Liste der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist lang. Für jede Gefährdungsform wie physikalischen Belastungen, Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen gibt es eine eigene Untersuchung. Diese Grundsatz-Untersuchungen sind auf Gefährdungsfaktoren zugeschnitten. Kommt also ein Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit mit diesem Gefährdungsfaktor (wie Staub G1.4 oder Kohlenmonoxid G7) in Berührung, dann wird eine G-Untersuchung fällig. Inhalt der Untersuchung ist immer ein ärztliches Gespräch und eine Beratung zu Gefahrenaspekten und Vermeidungsstrategien.

In der Tabelle finden sich alle Gefährdungsfaktoren sowie die dazugehörigen Untersuchungsmethoden. Jedem Gefährdungsfaktor ist eine eigene G-Nummer zugeteilt.

Mithilfe der Suchleiste oben rechts können Sie nach Belastungen filtern und erhalten nähere Informationen zum Behandlungsinhalt und dem Untersuchungs-Intervall.

Liste aller G-Untersuchungen

wdt_ID G-Grundsatz Gefährdungsfaktor Untersuchungsmethode Nachuntersuchungs-Intervall
1 G 1.1 Silikogener Staub Lungenfunktion, Röntgen Lunge 3 Jahre
2 G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub Lungenfunktion, Röntgen Lunge 3 Jahre
3 G 1.3 künstliche mineralischer Staub der Kat 1 oder 2 Lungenfunktion, Röntgen Lunge 3 Jahre
4 G 1.4 allgemeiner Staub Lungenfunktion, Röntgen Lunge 3 Jahre
5 G 2 Blei oder seine verbindungen Blutentnahme, Biomonitoring 3 Jahre

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist nicht zu verwechseln mit der Untersuchung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, auch Einstellungsuntersuchung genannt.

Einstellungsuntersuchung

Teilweise fordern Unternehmen von Bewerbern eine Einstellungsuntersuchung. Die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend. Sie dient dem Unternehmen, um festzustellen, ob die Bewerber den gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz gewachsen sind.

Eine Einstellungsuntersuchung darf also nur mit vorheriger Einwilligung des Bewerbers durchgeführt werden. Am besten informiert sich der Bewerber vorher über den Ablauf und die einzelnen Untersuchungsbestandteile. Informationen hierzu gibt der behandelnde Arzt oder seine Praxis.

Sind arbeitsmedizinische Untersuchungen Pflicht?

Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitnehmern vor der Aufnahme einer gefährdenden Beschäftigung die arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen der Pflichtvorsorge und der Angebotsvorsorge.

Liegt für eine Tätigkeit eine Pflichtvorsorge vor, dann sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, an der Untersuchung teilzunehmen, bevor die gefährdende Tätigkeit begonnen wird.

Anders verhält sich das bei der Angebotsvorsorge. Diese kann auf Wunsch des Arbeitnehmers wahrgenommen werden. Das Unternehmen ist dennoch verpflichtet, diese Untersuchung anzubieten.

Ob die Tätigkeit eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge vorschreibt, kann dem Anhang der ArbMedVV entnommen werden.

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Das untersucht ein Arbeitsmediziner

Bei der Untersuchung wird die Tauglichkeit der Bewerbenden für die ausgeschriebene Tätigkeit festgestellt. Je nach Anforderungen können einzelne Untersuchungen über die Eignung entscheiden. So müssen etwa Dachdecker über einen einwandfreien Gleichgewichtssinn verfügen. Liegt eine Farbenblindheit vor, muss geprüft werden, ob dadurch bei der Beschäftigung Nachteile entstehen. In diesen Fällen kann das Tragen einer speziellen Brille Abhilfe schaffen.

Zu den häufigsten Untersuchungen zählen:

  • Puls- und Blutdruckmessung
  • körperliche Untersuchung von Herz, Lunge, Leber
  • Hör- und Sehtest
  • Gleichgewichtstest
  • Labortest von Blut und Urin

Der Betriebsmediziner darf dem Arbeitnehmer lediglich eine Einschätzung darüber geben, ob der Bewerber „tauglich“ oder „nicht tauglich“ ist. Die Gründe und Befunde dürfen nicht preisgegeben werden, die Auskunft darüber fällt unter die ärztliche Schweigepflicht. Eben sowenig werden Laborbefunde oder Diagnosen weitergeleitet oder der Personalakte hinzugefügt.

Auch wenn die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig ist, sind einige Fragen per Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwingend wahrheitsgemäß zu beantworten.

Das sind Fragen zu:

  • Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes
  • Ansteckenden Krankheiten, die eine Gefährdung für Kunden und Mitarbeitende darstellen
  • Arbeitsunfähigkeit in absehbarer Zeit, etwa durch Kur, OP oder akute Erkrankung

Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz

Je nach der Branche Ihres Unternehmens sind Ihre Mitarbeiter verschieden vielen und verschieden schweren Belastungen ausgesetzt. Allgemein gibt es allerdings Erkrankungen, die besonders häufig durch die Berufstätigkeit ausgelöst werden. Die Liste der häufigsten Belastungen führen Erkrankungen am Muskel-Skelett-System an. Hierunter fallen z.B. Erkrankungen der Wirbelsäule aufgrund von physischen Fehlbeanspruchungen wie Haltungsfehlern.

Die häufigsten Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz

Vorsorgeuntersuchungen durch einen Betriebsarzt tragen dazu bei, zu große Belastungen frühzeitig zu erkennen und so Krankheit und Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen müssen Mitarbeiter durchlaufen?

Aus der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen geht hervor, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz herrschen. Anhand dieser Beurteilung legt die Betriebsmedizin den Untersuchungsplan fest. Eine Liste der Auslösekriterien ist der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) angehängt.

Generell gilt: wenn der Arbeitnehmer gefährdende Tätigkeiten ausführt, dann muss vor Aufnahme der Beschäftigung eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden. Ob die Vorsorge verpflichtend oder freiwillig ist, legt die ArbMedVV fest.

Wie oft und wann müssen arbeitsmedizinische Vorsorgen wiederholt werden?

Nachdem die erste Vorsorgeuntersuchung abgeschlossen ist, legt die Betriebsmedizin die Wiedereinstellungsfrist, also den nächsten Termin, fest. In der Regel findet die zweite Vorsorge nach 12 Monaten statt. Die dritte Untersuchung findet dann in den meisten Fällen nach drei Jahren statt.

Diese Pflichten hat der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 ArbMedVV die Pflicht, einen Betriebsmediziner zu bestellen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Umstände am Arbeitsplatz müssen dem Betriebsmediziner mitgeteilt werden. Ferner kann er eine Begehung des Arbeitsplatzes wünschen, um den Untersuchungsplan bestmöglich an die Gefährdungen, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind, anzupassen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge teilt sich in die Pflichtvorsorge und die Angebotsvorsorge. Beide müssen zwingend vom Arbeitgeber durch die Betriebsmedizin angeboten werden, so will es die ArbMedVV in §2. Auf Ersuchen der Arbeitnehmer muss auch eine sogenannte Wunschvorsorge ermöglicht werden.

Externen Betriebsarzt bestellen

Unsere Betriebsärzte sorgen dafür, dass Sie sämtliche gesetzlichen Pflichten vollständig erfüllen. Genießen Sie volle Rechtssicherheit, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen.

Die Vorsorgeuntersuchungen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und in einer Vorsorgekartei geführt werden. Darin werden Zeitpunkt und Anlass niedergeschrieben. So kann sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter rechtzeitig zu den Folgeuntersuchungen erscheint und so eine lückenlose medizinische Betreuung erhält.

Wann findet die arbeitsmedizinische Vorsorge statt?

Bevor ein neuer Mitarbeiter eine gefährdende Tätigkeit die beginnt, wird eine Untersuchung fällig. Die Vorsorge findet während der Arbeitszeit in der Praxis der betreuenden Betriebsmedizin statt. Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge, darüber bestimmt die Verordnung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) anhand der Gefährdungsbeurteilung.

Wie finde ich als Arbeitgeber einen Betriebsmediziner?

Als Arbeitgeber stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen, Ihrer Pflicht nachzukommen.

Wenn Sie eine genaue Vorstellung vom Betreuungsumfang haben, können Sie im Branchenverzeichnis nach Betriebsärzten suchen. Dort vereinbaren Sie dann die notwendigen Leistungen und Untersuchungen. Für die Überprüfung Ihrer Rechtssicherheit, ob auch alle geforderten Leistungen erbracht wurden, sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.

Einfacher ans Ziel kommen Sie mit der Unterstützung durch einen arbeitsmedizinischen Dienstleister. Dieser klärt in einem Gespräch Ihren Bedarf und erstellt einen maßgeschneiderten Betreuungsvertrag. Im nächsten Schritt tritt Ihr persönlicher Arbeitsmediziner mit Ihnen in Kontakt, alles Weitere regelt der Dienstleister im Hintergrund. Für Ihrer Rechtssicherheit ist zu jeder Zeit gesorgt, über akuten Handlungsbedarf informiert Sie Ihr persönlicher Betreuer.

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Die wichtigsten Fragen zur Arbeitsmedizin auf einen Blick

Was sind G-Untersuchungen?

G-Untersuchungen oder Grundsatz-Untersuchungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen basierend auf verschiedenen Gefährdungsfaktoren. Eine G-Untersuchung ist verpflichtend, wenn Arbeitnehmende mit dem entsprechenden Gefährdungsfaktor in Kontakt kommen (z.B. G7 für Kohlenmonoxid).

Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen G-Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen unterschieden.

Sind arbeitsmedizinische Untersuchungen Pflicht?

Ja. Unternehmen müssen Arbeitnehmern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, bevor diese eine gefährdende Beschäftigung aufnehmen. Dabei wird zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge unterschieden, die im Anhang der ArbMedVV definiert sind.

Welche Vorsorgeuntersuchungen muss ich meinen Mitarbeitern anbieten?

Der Untersuchungsplan wird anhand der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs erstellt. Eine Liste der Auslösekriterien finden Sie im Anhang der ArbMedVV.

Wie oft finden arbeitsmedizinische Vorsorgen statt?

In der Regel findet die zweite Vorsorgeuntersuchung 12 Monate nach der ersten statt. Die dritte Untersuchung findet dann in den meisten Fällen nach drei Jahren statt.

Müssen Unternehmen einen Betriebsarzt bestellen?

Ja, Gemäß § 3 ArbMedVV haben Arbeitgeber die Pflicht, einen Betriebsarzt zu bestellen.

Wie finde ich einen Betriebsarzt?

Am einfachsten finden Sie einen Betriebsarzt über einen externen Dienstleister. Dieser stellt qualifizierte Fachkräfte für alle Branchen bereit.

Wie viel kostet ein Betriebsarzt?

Die Betreuungskosten variieren je nach Branche und Unternehmensgröße. Benutzen Sie einen Einsatzzeitenrechner, um die gesetzlich vorgeschriebene Einsatzzeit zu berechnen.

Herr Hermann ist Geschäftsführer der Lionda GmbH und seit mehr als 30 Jahren im Arbeitsschutz aktiv. Er ist Dipl.-Ing. (FH) des allgemeinen Maschinenbaus und als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Prüfingenieur tätig.

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