Der Gefährdungsbeurteilung als zentrales Dokument des Arbeitsschutzes kommt in der Beratung und Betreuung besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für die psychischen Belastungen. Die Beurteilung psychischer Belastungen, Überlastungen und Gefährdungen ist im Arbeitsschutzgesetz explizit geregelt.
Rechtsgrundlage zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung - auch psychischer Belastungen - sind die §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie konkretisierend die entsprechenden Paragraphen in den bekannten Arbeitsschutzverordnungen (Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.).
Die Forderung hat zum Ziel, mögliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen. Psychischen Überlastungen und nachfolgenden Erkrankungen kann vorgebeugt werden, um Folgen wie Fehlzeiten durch Krankheit oder eine hohe Fluktuation zu verhindern.
Zunehmend mehr Unternehmen wird die Dringlichkeit einer diesbezüglichen Gefährdungsbeurteilung deutlich. Zur Durchführung fehlt es jedoch oft an zeitlichen und personellen Kapazitäten sowie am erforderlichen Fachwissen.
Konzept und Umsetzung
Das Konzept von Lionda GmbH stellt die gesetzliche Forderung in Ihrem Unternehmen auf eine stabile und rechtssichere Grundlage. Die Experten, Betriebsärzte und Gesundheitsmanager von Lionda GmbH begleiten Ihr Unternehmen im gesamten Prozess der arbeitsbezogenen Beurteilung psychischer Gefährdungen.
Es beginnt bei der Analyse der Ausgangssituation über die Bestimmung zielführender Maßnahmen bis hin zur erfolgreichen Umsetzung im Unternehmen. Die gewünschte Bearbeitungsbreite und -tiefe stimmen wir dabei individuell mit unseren Kunden ab. Die Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen durch die Führungsebene (Fremdeinschätzung) als auch durch die Mitarbeiter (Selbsteinschätzung) kann dabei Bestandteil des Prozesses sein.
Wissen vermitteln, Erkenntnis fördern, Abläufe optimieren
Der Informationstransfer zum Projekt Ihrer Gefährdungsbeurteilung erfolgt im Rahmen von Einführungen, Schulungen und Unterweisungen. Er stellt eine der wichtigsten Säulen für die betriebsspezifische und rechtssichere Durchführung dieser Analyse dar.
Die Verantwortlichen und Beteiligten an der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens sind durch diese Veranstaltungen und Initiativen optimal auf das Projekt vorbereitet. Durch regelmäßige Fortbildungen und Sensibilisierungen besteht über die Begriffe und Standards Einigkeit. Der gesamte Betrieb "zieht an einem Strang".
Dokumentation für die sichere Archivierung und den zweifelsfreien Nachweis
Nur das geschriebene Wort hat Bestand! Die strukturierte Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schafft die verlässliche Grundlage für den
Nachweis der betrieblichen Sorgfalt und der Gefahrenabwehr. Damit lassen die Fachexperten und Berater von Lionda GmbH Sie nicht alleine.
Für weitere Informationen wechseln Sie auf unsere Seiten:
Rufen Sie einfach an unter 0 60 21 - 58 21 30 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.